Allgemeine Geschäftsbedingungen

RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR hält sich an die gesetzlichen Regelungen von BGB und HGB, woraus sich die nachfolgend aufgeführten Punkte ergeben:


Gewährleistung

Auf die von RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR gelieferten Produkte besteht die im HGB verankerte gesetzliche Gewährleistungspflicht von zwei Jahren. Hiermit wird die Übergabe von mangelfreier Ware gewährleistet.

Um dies auch tatsächlich gewährleisten zu können, werden alle technischen Bestandteile vor jeder Auslieferung durch RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR auf ihre einwandfreie Funktionalität überprüft.

Nach Ablauf der Frist von 12 Monaten sieht das Gesetz vor, dass der Käufer nachweisen muss, dass der reklamierte Artikel bereits beim Kauf defekt war.


Gewährleistungseinschränkungen

Die Gewährleistung erlischt,

    • bei Schäden durch Gewalteinwirkung,
    • wenn der Raufomat nicht genau nach Aufbauanleitung zusammengebaut und betrieben wird,
    • wenn der Raufomat an einer ungeeigneten Raufe oder irgendeiner Metallkonstruktion betrieben wird,
    • nach technischen Veränderungen beim Kunden und durch nicht autorisierte Betriebe und Personen,
    • bei Beschädigungen durch fremde Ersatzteile,
    • bei mehr als vier Pferden pro Raufe.

RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR behält sich außerdem eine Gewährleistungseinschränkung vor, wenn der Kunde nach Aufbau des Raufomaten keine aussagekräftigen Bilder übermittelt, anhand etwaige Aufbaufehler entdeckt werden können.


Reklamationen

Eine Reklamation setzt einen objektivierbaren Grund voraus und betrifft das Recht der Leistungsstörung (BGB) bzw. dient der Geltendmachung eines Sachmangels.

Auf Leistungsstörungen und Sachmängel begründbare Reklamationen sind innerhalb von 8 Kalendertagen ab Erhalt der Ware bei RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR schriftlich bzw. per E-Mail anzuzeigen – andernfalls gilt die Ware als unbeanstandet.

Rücksendungen müssen immer vorher schriftlich abgestimmt werden.


Haftung und Gefahrenhinweise

RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR übernimmt keine Haftung für Schäden, welche durch unsachgemäße Nutzung der gelieferten Ware entstehen.

Eine "unsachgemäße Nutzung" liegt vor, wenn sich der Käufer bei Aufbau und Nutzung der gelieferten Produkte nicht an die Vorgaben und Sicherheitshinweise der im Lieferumfang enthaltenen Aufbauanleitungen hält.

Die Aufbauanleitungen sind ein wichtiger Bestandteil der Raufomat-Produkte, welche unter Berücksichtigung von § 823 BGB und in Anlehnung an die EN-82079-1-Norm erstellt werden. Sie enthalten wichtige Informationen zu Nutzung, Risiken und Gefahren.

Der Anschluss elektrischer Bauteile darf nur nach Norm des jeweiligen Landes und von zertifiziertem Fachpersonal durchgeführt werden.

Für alle elektrischen Anschlüsse einschließlich Weidestrom, welche vom Kunden vor Ort installiert und genutzt werden und für daraus entstehende Gefahren für Mensch und Tier haftet nicht RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR, sondern der Kunde bzw. Inbetriebnehmer.

Sowohl der Einbau raufomatfremder bzw. von uns nicht überprüfbarer Technik als auch der Eingriff in die Raufomat-Technik durch nicht autorisierte Dritte führt dazu, dass wir bei eventuell auftretenden Problemen nicht mehr helfen können.


Rücktrittvorbehalt durch Raufomat:

    • Bei Drohungen und Täuschungen bzw. der beabsichtigten Zweckentfremdung von Raufomat-Produkten durch den Auftraggeber,
    • bei berechtigten Zweifeln, ob der Auftraggeber willens und in der Lage ist, das Raufomat Fütterungssystem korrekt entsprechend der mitgelieferten Aufbauanleitung an einer dafür geeigneten Holzraufe zu installieren und so zu betreiben, dass weder Tiere noch Menschen gefährdet werden,
    • wenn der Auftraggeber eine Vertragsauflösung wünscht.

RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR behält sich ein Rücktrittsrecht gemäß § 349 I BGB vom Vertrag mit dem Auftraggeber vor und eine Aufwandsentschädigung für den entstandenen Schaden (Kosten, Arbeitsaufwand, entgangener Gewinn).

Ein Rücktritt vom Kaufvertrag durch RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR erfolgt ausschließlich auf KULANZ. Ein grundsätzliches Recht auf eine Vertragsauflösung seitens des Auftraggebers besteht nicht.


Holzraufenbau Haftungsausschluss

Das kostenlose Informationsmaterial zum Bau einer geeigneten, "raufomatentauglichen" Holzraufe, welches RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR nur auf Kundenwunsch und als kostenlose Serviceleistung dem Kunden zur Verfügung stellt, schließt jegliche Haftung durch RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR aus.

Das zur Verfügung gestellte Informationsmaterial soll lediglich eine Hilfestellung für den Kunden sein.

In welcher Abmessung, aus welchem Holz und mit welchem Dach der Kunde seine Raufe baut oder bauen lässt, unterliegt nicht dem Einflussbereich von RAUFOMAT Fütterungssysteme Bischof & Haslinger GbR, sondern liegt ausschließlich in der Eigenverantwortung des Kunden.


Zahlung

Die Zahlung erfolgt durch Vorabüberweisung des Rechnungsbetrages innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsdatum.


Versandinformation

Die Lieferzeit wird individuell mit dem Kunden abgestimmt.


Verlinkung zu den Widerrufs-Informationen:

WIDERRUFSBELEHRUNG


Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestandteile der vorliegenden Geschäftsbedingungen hat nicht die gesamte Unwirksamkeit der AGBs zur Folge. Statt der unwirksamen Regelung gilt eine Bestimmung als getroffen, die dem Sinn der Regelung am nächsten kommt.


Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Berlin vereinbart.